Lexikon -Kur

Eine erforderliche Maßnahme aus medizinischen Gründen ist eine Kur. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten voll oder teilweise. Bei voller Kostenübernahme ist eine Zuzahlung duch den Kurpatienten zu leisten. Es gibt die:

  • Vorsorgekur
  • Rehabilitationskur
  • Müttergenesungskur

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