Lexikon -Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer und beruht auf den §§43 - 45d des Einkommensteuergesetzes. Diese Steuer beträgt zurzeit 25 % und besteuert werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere:

  • Gewinnanteile aus Aktien
  • Gewinnanteile aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sowie an Genossenschaften
  • Zinsen aus Wandelanleihen.
  • Kapitalversicherungen mit weniger als 12 Jahren Laufzeit
Dagegen befreit sind, zB. durch Erteilung eines Freistellungsauftrages oder durch Vorlage einer Nichtveranlagungs- Bescheinigung:
  • Zinserträge aus Spareinlagen
  • Zinserträge aus fest verzinsten Wertpapieren
  • Investmentausschüttungen

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