Lexikon -Versicherungssteuer
Versicherungsbeiträge unterliegen der Versicherungssteuer auf die zu zahlende Versicherungsprämie und Nebengebühren, z.B. Ausfertigungsgebühr usw.
Folgende Versicherungsarten sind von der Steuerpflicht ausgenommen:
Das ist im Versicherungssteuergesetz (VersStG) geregelt.
Der Versicherer führt die gezahlte Steuer, die der Versicherungsnehmer tragen muss, an das Finanzamt ab.
Wichtig!: Man muss unterscheiden zwischen der Versicherungssteuer und extra der Besteuerung von Zinserträgen, z.B. bei der Lebensversicherung usw.