Lexikon -Vermögensschäden
Unter Vermögensschäden versteht man in der Haftpflichtversicherung z.B. Verdienstausfälle und entgangene Gewinne.
Im Zusammenhang mit der Kfz- Haftpflicht zählen zu Vermögensschäden alle Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall entstanden sind.
siehe: Personenschäden,
Vermögensschaden,
Sachschäden