Lexikon -Vermittlerregister
Im Zuge der Vermittlerrichtlinie wird auch ein Vermittlerregister eingeführt.
Für die Registrierung sind verschiedene Unterlagen notwendig. Die IHK der Bundesländer handeln hier derzeit nicht einheitlich. So genügt einigen IHK z. B. die Vorlage einer bestehenden Genehmigung nach § 34c GewO und der Nachweis der gesetzeskonformen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Andere IHK verlangen die vollständige Neuvorlage folgender Unterlagen:
Die voraussichtliche Kosten für das Erlaubnisverfahren nach §34d GewO liegen bei ca. 250 Euro zuzüglich der Registrierungsgebühr je Vermittler von ca. 25 Euro.
siehe: Vermittlerrichtlinie