Lexikon -VVaG
VVaG ist die Abkürzung für Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Es ist ein privates Versicherungsunternehmen mit der Grundlage eines rechtsfähigen Vereins, in dem die Mitglieder die Versicherungsnehmer sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.