Lexikon -Jagdhaftpflicht

Bei Beantragung eines Jagdscheins verlangt die Jagdbehörde den Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflicht-Versicherung.

Eine Jagdhaftpflicht-Versicherung bietet vor den finanziellen Ansprüchen Dritter weltweiten Versicherungsschutz.
Versicherte Risiken:
  • Halten und Gebrauch von bis zu 2 Jagdhunden ohne Brauchbarkeitsprüfung (Förster unbegrenzt)
  • Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
  • Unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Erlaubten Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
  • Haltung von zur Jagd ausgebildeten Beizvögeln
  • Produkthaftunfg für in Verkehr gebrachte Jagderzeugnisse (Wildbret)
  • Auslegen von Fallen und Gift
  • erlaubeten Besitz und Umgang mit Schusswaffen und Munition; auch außerhalb der Jagd

Versichert sind in der Jagdhaftpflichtversicherung Personen- , Sach- und Vermögensschäden. Man kann hierbei zwischen verschiedenen Deckungssummen wählen.
Im Schadensfall prüft der Versicherer, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer bestehen.
Bei berehtigten Ansprüchen werden die Kosten übernommen.
Die zur Abwehr unberechtigter Ansprüche notwendigen Kosten (Prozesskosten) werden ebenfalls übernommen.

siehe:Haftpflichtversicherung

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